Vertragsausschuss Notärztliche Vergütung
Am 12. Juni 2025 fand in Dresden eine Sitzung des Vertragsausschusses Notärztliche Versorgung statt.
Themen waren die aktuellen Entwicklungen bei der Sicherstellung des Notarztdienstes in Sachsen sowie das Prozedere zur Fortentwicklung der notärztlichen Vergütung.
Die Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes und die grundsätzliche Einstufung des Notarztdienstes als abhängige Beschäftigung zwingen den gesetzlich beauftragten Sichersteller für die notärztliche Versorgung zu Änderungen bei den Regularien zur Dienstplangestaltung und zur Begrenzung der maximalen Dienstzeiten. Dies soll ab 01.10.2025 konsequent umgesetzt werden. Einzelheiten wurden durch die ARGE NÄV bereits bekannt gegeben.
Am 22.05.2025 referierte der Geschäftsführer der ARGE NÄV, Herr Krause, zudem zum Thema in der Beratung der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Sachsen und im Ausschuss „Notfall- und Katastrophenmedizin“ der Sächsischen Landesärztekammer.
In den genannten Gremien und auch in der Sitzung des Vertragsausschusses Notärztliche Versorgung wurden zu erwartende Probleme und offene Fragen diskutiert. Im Vordergrund steht die Sicherstellung einer lückenlosen und flächendeckenden Sicherstellung des Notarztdienstes. Letzteres wird nur gelingen, wenn weiterhin eine breite Basis der Notärzteschaft sich daran beteiligt.
Die Umsetzung des Urteils des Bundessozialgerichts mit dem Ziel, dass jeder Notarzt seinen Dienst als abhängig Beschäftigter leistet, wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Dazu gibt es Lösungsansätze – jedoch ist dies ein Prozess mit großen Herausforderungen. Alle Beteiligten sind dazu im Gespräch.
Die Ende 2025 auslaufende aktuelle Vergütungsvereinbarung zwischen den sächsischen gesetzlichen Krankenkassen und der Arbeitsgemeinschaft Sächsischer Notärzte wird im Herbst 2025 neu verhandelt und soll zunächst weiter fortgeführt werden.
Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Sächsischer Notärzte e.V.





