Mitgliederinformation zur Notärztlichen Vergütung ab dem 01.01.2020
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Nachdem die AGSN die noch geltende Vergütungsvereinbarung fristgemäß zum 31.12.2019 ge-kündigt hatte, wurden mit den Verbänden der sächsischen Krankenkassen Verhandlungen zur notärztlichen Vergütung ab 01.01.2020 geführt, unsererseits nahmen daran Michael Hinkelmann (Lichtenstein), Jörg Fritsch (Freiberg), Torsten Wolf (Leipzig) und seitens des Vorstandes Henrik Rüffert (Schkeuditz), Sven Spenke (Annaberg-Buchholz) und Thomas Zeidler (Grimma) teil.
Die AGSN strebte eine Beibehaltung der gegenwärtigen Vergütungssystematik aus Einsatz- und Zeitvergütung an, die sich in der Vergangenheit bewährt hat. Auch war die Betonung der Zeitver-gütung im Zuge der letzten beiden Vergütungsvereinbarungen ein Schritt in die richtige Richtung, um die ländliche Standorte zu stärken, ohne die städtischen Bereiche unangemessen zu belasten.
Außerdem ist in Sachsen ein deutlicher Rückgang der Einsatzzahlen um nahezu 25% zu ver-zeichnen, so dass auch dadurch eine Verbesserung der Bereitschaftsvergütung dringend nötig ist. Folgerichtig forderten wir eine merkliche Verbesserung der Bereitschaftsstundensätze unter Beibehaltung der gegenwärtigen Einsatzpauschale.
Außerdem schlugen wir eine Ausweitung der bisherigen Zusatzvergütung zu Weihnachten und Silvester auf alle gesetzlichen Feiertage vor. Ebenso war eine Senkung der Verwaltungspauschale von gegenwärtig 2,5% auf zumindest 2% anzuregen, durch die vollumfängliche Umstellung auf elektronische Abrechnung ist das überfällig.
Nach mehreren intensiven und auch kontrovers geführten Gesprächen in Grimma, Chemnitz und Freiberg gibt es ein vorläufiges Ergebnis, welches allerdings noch der Zustimmung der Vorstände der Kostenträger und der AGSN bedarf.
Der vorliegende Kompromiss sieht eine Erhöhung der Vergütung um insgesamt 10,4% vor.
Es kommt zu einer Anhebung der Stundensätze in der Normalzeit um 24%, in der Sonderzeit um knapp 15%.
Nicht verhindern, aber immerhin begrenzen konnten wir eine Absenkung der Einsatzvergütung um 7,50 EUR, die Kostenträger hatten 15,– EUR gefordert.
Die bisherige Zusatzvergütung wird verdoppelt und an allen gesetzlichen Feiertagen und damit verbundenen Brückentagen, insgesamt an 18 Tagen im Jahr pro 12-Std.-Dienst gewährt. Die Verwaltungspauschale sinkt auf 2%.
Die Laufzeit der Vereinbarung soll 2 Jahre, also bis zum 31.12.2022, betragen.
Vor allem in Anbetracht der weiter sinkenden Einsatzzahlen halten wir das Ergebnis für tragfähig, eine stabile Vergütung für alle Notärzte in Zukunft zu sichern und Kollegen zu motivieren, auch im ländlichen Raum und auch an Tagen mit hohem Freizeitwert Dienste zu versehen und die notärztliche Versorgung landesweit sicherzustellen.
Erst ab einer (durchschnittlichen) Einsatzzahl von 18 pro 24h wird der Vergütungszuwachs der Bereitschaftszeit durch die geringere Einsatzvergütung aufgehoben, diese Zahlen werden auch in den Großstädten bei weitem nicht erreicht.
Anlässlich unserer Mitgliederversammlung am 06.12.2019 werden wir die Verhandlungsergeb-nisse detailliert darstellen und gemeinsam diskutieren, darauf freuen wir uns!
DM Sven Spenke (Vorstandsvorsitzender der AGSN)
Dr. med. Thomas Zeidler (stv. Vorstandsvorsitzender)