Reform der Notfall- und Akutversorgung: Rettungsdienst und Finanzierung (September 2023)

Am 7. September ist die mit Spannung erwartete nächste Stellungnahme der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung vorgestellt worden.

Wir haben diesen Bericht auf unserer Homepage verlinkt.

Wir werden uns intensiv damit auseinandersetzen – auch wegen der fundamentalen Vorschläge des Kommissionsberichtes.

BAND-Vorstand im Amt bestätigt (Juni 2023)

im Rahmen der 72. Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND) e.V. wurde heute der bisherige Vorstand durch die Mitglieder im Amt bestätigt.

Umfrage der BAND

Die Umfrage kann unter www.band-online.de/demand abgerufen werden.
Sie wurde am 1.9.2022 gestartet und ist bis zum 31.12.2022 geöffnet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen in den Notarztarbeitsgemeinschaften,

wir erleben im Rettungsdienst gerade besondere Zeiten. Beschleunigt durch die Pandemie demaskieren sich eine Reihe von Probleme, die die Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes einer Belastungsprobe aussetzen.

Vieldiskutiert ist dabei vor allem die Frage eines Fachkräftemangels und der Arbeitsbedingungen bzw. Berufszufriedenheit im Rettungsdienst. Auch wenn der Fokus aktuell stark auf dem Rettungsfachpersonal liegt, haben wir aus manchen Teilen der Republik auch schon Diskussionen über einen Notarztmangel erlebt. Vor allem aber können wir wenig über die Zahl der Notärztinnen und Notärzte, deren Berufszufriedenheit und die weiteren Aussichten sagen.

Daher versuchen wir als BAND derzeit einen besseren Überblick über die Zahl der Notärzte als auch deren Motivation und Beschäftigungsverhältnisse zu bekommen.

Ein Teil dieser Bemühungen ist eine Umfrage zur Demographie aktiver Notärztinnen und Notärzte in Deutschland (DEMAND).

Mit ihr sollen Zufriedenheit, Wünsche und Probleme der Notärzte erfasst werden, um die Zukunft des Notarztdienstes besser mitgestalten zu können.

Die Umfrage kann unter www.band-online.de/demand abgerufen werden. Sie wurde am 1.9.2022 gestartet und ist bis zum 31.12.2022 geöffnet.

band.de

Anwendung von BtMG-gelisteten Opiaten und Opioiden durch Notfallsanitäter/-innen (Okt 2021)

Die adäquate Linderung von Schmerzen ist eine wichtige Maßnahme der prähospitalen Notfallmedizin. Eine unzureichende Behandlung kann sowohl für Patienten und Patientinnen als auch für Behandelnde unbefriedigend und emotional belastend sein. Da hochpotente Analgetika weitgehend dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterliegen, stehen Notfallsanitäter/-innen im Wege der Vorabdelegation vielfach nur weniger wirksame Präparate zur Verfügung. Das BtMG stellt für eine zielgerichtete Bereitstellung von Opiaten und Opioiden zur Applikation durch Notfallsanitäter/-innen eine erhebliche Hürde dar, da für eine rechtssichere Vorabdelegation hohe Auflagen erfüllt werden müssen. Die BAND fordert eine Überarbeitung des BtMG zur Erzielung eines analgetischen Gesamtkonzeptes, so dass Notfallpatienten und -patientinnen nicht unter erheblichen Schmerzzuständen leiden müssen, wenn diese sicher behandelbar sind.

Die BAND unterstützt die Durchführung heilkundlicher Maßnahmen durch Notfallsanitäter/innen im Rahmen des NotSanG (Apr 2021)

Anfang März 2021 trat eine Änderung des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) in Kraft. Das Ziel dieser Änderung ist die Schaffung einer rechtssicheren Arbeitsgrundlage für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter im Zusammenhang mit eigenverantwortlichen Entscheidungen zum Einsatz heilkundlicher Maßnahmen in besonderen Situationen. Die BAND nimmt Stellung und fordert konkrete administrative Schritte, um das Gesetz erfolgreich umzusetzen.

BAND-Vorstand neu gewählt (Apr 2021)

Vorstandswahl im Rahmen der BAND-Mitgliederversammlung am 20. April 2021

Refresherkurs Notfallmedizin

Reform des Notfallsanitätergesetzes – Ergänzende Stellungnahme von BAND, BV-ÄLRD und DBRD

Im Gesundheitsausschuss des Bundestages soll in dieser Woche ein Reformvorschlag von Union und SPD zum Notfallsanitätergesetz (NotSanG) beschlossen werden, der sich in der Formulierung nah am Ausbildungsziel des NotSanG orientiert und eingrenzende Regelungen früherer Vorschläge nicht mehr berücksichtigt.

Covid-19 Coronavirus

Mitarbeiter im Rettungsdienst haben höchste Impfpriorität

In der vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichten Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2  sind in der Kategorie mit höchster Impfpriorität – neben den hochgefährdeten sehr alten und pflegebedürftigen Patienten und ihren Pflegekräften – auch Personengruppen aufgeführt, „die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind“. Dazu gehören ausdrücklich auch die Mitarbeiter im Rettungsdienst, gemeinsam mit  Beschäftigten auf Intensivstationen, in Notaufnahmen , in der Palliativversorgung und in Impfzentren.