KONTAKT
Arbeitsgemeinschaft Sächsischer Notärzte e.V.
Geschäftsstelle:
Erzgebirgsklinikum Annaberg gGmbH
Chemnitzer Str. 15
09456 Annaberg-Buchholz
Tel.: 03733-801600
Fax: 03733-804008
Aktuelles
- Reform der Notfall- und Akutversorgung: Rettungsdienst und Finanzierung (September 2023)8. September 2023 - 11:41
- BAND-Vorstand im Amt bestätigt (Juni 2023)21. Juni 2023 - 10:57
- Umfrage der BAND19. September 2022 - 1:13
Veranstaltungen
- 04.11.24 - 05.11.24
- Berlin
- 09.11.24 - 16.11.24
- Bonn-Beuel
- 16.11.24
- München
- 22.11.24 - 23.11.24
- Garmisch-Partenkirchen
- 22.11.24
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12:00 AM - 41. Fortbildungstagung für Notfallmedizin
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Reform der Notfall- und Akutversorgung: Rettungsdienst und Finanzierung (September 2023)
/in Berufspolitik, Startseite, Statements, Statements & NewsAm 7. September ist die mit Spannung erwartete nächste Stellungnahme der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung vorgestellt worden.
Wir haben diesen Bericht auf unserer Homepage verlinkt.
Wir werden uns intensiv damit auseinandersetzen – auch wegen der fundamentalen Vorschläge des Kommissionsberichtes.
BAND-Vorstand im Amt bestätigt (Juni 2023)
/in BAND, Internaim Rahmen der 72. Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND) e.V. wurde heute der bisherige Vorstand durch die Mitglieder im Amt bestätigt.
Umfrage der BAND
/in AGSN, Allgemein, BAND, Berufspolitik, Startseite, Statements & News, UncategorizedAnwendung von BtMG-gelisteten Opiaten und Opioiden durch Notfallsanitäter/-innen (Okt 2021)
/in StatementsDie adäquate Linderung von Schmerzen ist eine wichtige Maßnahme der prähospitalen Notfallmedizin. Eine unzureichende Behandlung kann sowohl für Patienten und Patientinnen als auch für Behandelnde unbefriedigend und emotional belastend sein. Da hochpotente Analgetika weitgehend dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterliegen, stehen Notfallsanitäter/-innen im Wege der Vorabdelegation vielfach nur weniger wirksame Präparate zur Verfügung. Das BtMG stellt für eine zielgerichtete Bereitstellung von Opiaten und Opioiden zur Applikation durch Notfallsanitäter/-innen eine erhebliche Hürde dar, da für eine rechtssichere Vorabdelegation hohe Auflagen erfüllt werden müssen. Die BAND fordert eine Überarbeitung des BtMG zur Erzielung eines analgetischen Gesamtkonzeptes, so dass Notfallpatienten und -patientinnen nicht unter erheblichen Schmerzzuständen leiden müssen, wenn diese sicher behandelbar sind.
Die BAND unterstützt die Durchführung heilkundlicher Maßnahmen durch Notfallsanitäter/innen im Rahmen des NotSanG (Apr 2021)
/in Startseite, StatementsAnfang März 2021 trat eine Änderung des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) in Kraft. Das Ziel dieser Änderung ist die Schaffung einer rechtssicheren Arbeitsgrundlage für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter im Zusammenhang mit eigenverantwortlichen Entscheidungen zum Einsatz heilkundlicher Maßnahmen in besonderen Situationen. Die BAND nimmt Stellung und fordert konkrete administrative Schritte, um das Gesetz erfolgreich umzusetzen.
BAND-Vorstand neu gewählt (Apr 2021)
/in Interna, StartseiteVorstandswahl im Rahmen der BAND-Mitgliederversammlung am 20. April 2021
Refresherkurs Notfallmedizin
/in AGSN, TermineReform des Notfallsanitätergesetzes – Ergänzende Stellungnahme von BAND, BV-ÄLRD und DBRD
/in Allgemein, BANDIm Gesundheitsausschuss des Bundestages soll in dieser Woche ein Reformvorschlag von Union und SPD zum Notfallsanitätergesetz (NotSanG) beschlossen werden, der sich in der Formulierung nah am Ausbildungsziel des NotSanG orientiert und eingrenzende Regelungen früherer Vorschläge nicht mehr berücksichtigt.
Mitarbeiter im Rettungsdienst haben höchste Impfpriorität
/in Covid-19In der vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichten Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 sind in der Kategorie mit höchster Impfpriorität – neben den hochgefährdeten sehr alten und pflegebedürftigen Patienten und ihren Pflegekräften – auch Personengruppen aufgeführt, „die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind“. Dazu gehören ausdrücklich auch die Mitarbeiter im Rettungsdienst, gemeinsam mit Beschäftigten auf Intensivstationen, in Notaufnahmen , in der Palliativversorgung und in Impfzentren.
BBK veröffentlicht Handbuch Krankenhausalarm- und Einsatzplanung
/in Allgemein, BAND