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Mitarbeiter im Rettungsdienst haben höchste Impfpriorität

18.12.2020

In der vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichten Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2  sind in der Kategorie mit höchster Impfpriorität – neben den hochgefährdeten sehr alten und pflegebedürftigen Patienten und ihren Pflegekräften – auch Personengruppen aufgeführt, „die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind“. Dazu gehören ausdrücklich auch die Mitarbeiter im Rettungsdienst, gemeinsam mit  Beschäftigten auf Intensivstationen, in Notaufnahmen , in der Palliativversorgung und in Impfzentren.

Die Festlegung einer Impfreihenfolge bei der erwartet knappen Versorgung mit Impfstoffen in der Frühphase ist keine leichte Aufgabe. Schließlich gibt es zahlreiche Berufsgruppen, die eine tragende Rolle in der Gesellschaft bekleiden und in der Pandemie wichtig sind. Das Bundesgesundheitsministeriums hat in seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass es in erster Linie darum geht, die am meisten gefährdeten Patienten zu schützen und die Gesundheitsversorgung Aller aufrecht zu halten.

Wie alle Beschäftigten im Gesundheitswesen können gerade Notärzte und Rettungsdienstfachpersonal ihren Abstand zu erkrankten Personen nicht selbst bestimmen und sind daher, besonders in unklaren Lagen, einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. Zugleich ist ihre Arbeit für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung unverzichtbar und ein Ausfall ihrer Arbeitskraft nicht zu ersetzen. Die Forderung nach einer bevorzugten Impfung dieser Berufsgruppen wird gestützt durch ethische Leitgedanken hochrangiger wissenschaftlicher und politischer Gremien.

Wir können jetzt davon ausgehen, dass die logistischen Vorbereitungen für die flächendeckende Impfung von Berufsgruppen, die in der Pandemie relevante Schlüsselfunktionen ausfüllen, auf Länder- und kommunaler Ebene zielgerichtet vorangetrieben werden. Eine Impfpflicht ist nicht vorgesehen. Die BAND fordert jedoch alle Mitarbeitenden im Rettungsdienst (Notärztinnen und Notärzte und Fachpersonal im Rettungsdienst) auf, zum eigenen Schutz und zum Schutz von Mitarbeitern und Patienten von dem Impfangebot Gebrauch zu machen.

Notärzte und Rettungsdienstfachpersonal haben über den gesamten Verlauf der Pandemie uneingeschränkte Einsatzbereitschaft auch unter Inkaufnahme eines erhöhten Eigenrisikos bewiesen. Ihr Impfschutz schützt zugleich die Gesundheit aller anderen Personengruppen und sichert die Leistungsfähigkeit einer funktionierenden rettungsdienstlichen Notfallversorgung.

Coronavirus-Impfverordnung (Pdf)

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Arbeitsgemeinschaft Sächsischer Notärzte e.V.

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Erzgebirgsklinikum Annaberg gGmbH
Chemnitzer Str. 15
09456 Annaberg-Buchholz

Tel.: 03733-801600
Fax: 03733-804008

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