Einträge von BANDeV

Anwendung von BtMG-gelisteten Opiaten und Opioiden durch Notfallsanitäter/-innen (Okt 2021)

Die adäquate Linderung von Schmerzen ist eine wichtige Maßnahme der prähospitalen Notfallmedizin. Eine unzureichende Behandlung kann sowohl für Patienten und Patientinnen als auch für Behandelnde unbefriedigend und emotional belastend sein. Da hochpotente Analgetika weitgehend dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterliegen, stehen Notfallsanitäter/-innen im Wege der Vorabdelegation vielfach nur weniger wirksame Präparate zur Verfügung. Das BtMG stellt für eine zielgerichtete Bereitstellung von Opiaten und Opioiden zur Applikation durch Notfallsanitäter/-innen eine erhebliche Hürde dar, da für eine rechtssichere Vorabdelegation hohe Auflagen erfüllt werden müssen. Die BAND fordert eine Überarbeitung des BtMG zur Erzielung eines analgetischen Gesamtkonzeptes, so dass Notfallpatienten und -patientinnen nicht unter erheblichen Schmerzzuständen leiden müssen, wenn diese sicher behandelbar sind.

Die BAND unterstützt die Durchführung heilkundlicher Maßnahmen durch Notfallsanitäter/innen im Rahmen des NotSanG (Apr 2021)

Anfang März 2021 trat eine Änderung des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) in Kraft. Das Ziel dieser Änderung ist die Schaffung einer rechtssicheren Arbeitsgrundlage für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter im Zusammenhang mit eigenverantwortlichen Entscheidungen zum Einsatz heilkundlicher Maßnahmen in besonderen Situationen. Die BAND nimmt Stellung und fordert konkrete administrative Schritte, um das Gesetz erfolgreich umzusetzen.

Mitarbeiter im Rettungsdienst haben höchste Impfpriorität

In der vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichten Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2  sind in der Kategorie mit höchster Impfpriorität – neben den hochgefährdeten sehr alten und pflegebedürftigen Patienten und ihren Pflegekräften – auch Personengruppen aufgeführt, „die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind“. Dazu gehören ausdrücklich auch die Mitarbeiter im Rettungsdienst, gemeinsam mit  Beschäftigten auf Intensivstationen, in Notaufnahmen , in der Palliativversorgung und in Impfzentren.

Empfehlungen zum strukturierten Übergabeprozess in der Notaufnahme

Unter Federführung der DGINA und unter Mitarbeit zahlreicher Fachgesellschaften und Organisationen, darunter auch der BAND, wurde ein Konsensuspapier erarbeitet, das die Verbesserung der Kommunikation zwischen den Beteiligten und letztlich die Verbesserung der Patientensicherheit zum Ziel hat. Im Konsensuspapier werden 15 Empfehlungen für einen strukturierten Übergabeprozess vorgestellt.