AGSN - Arbeitsgemeinschaft Sächsischer Notärzte e.V.
  • AGSN
    • Satzung
    • Vorstand der AGSN
    • Mitglied werden?
    • Vereinsartikel
  • Events & Termine
  • Aktuelles
  • Links
  • Kontakt
  • Mitglieder
    • Mitgliederbereich
    • Passwort vergessen
    • Noch kein Mitglied?
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Sie sind hier: Startseite1 / NEWS2 / Statements & News3 / Statements4 / Geplante Änderung des Notfallsanitätergesetzes: Aktueller Stand, kurz u...

Geplante Änderung des Notfallsanitätergesetzes: Aktueller Stand, kurz und knapp übersetzt

November 2020

Eine Änderung des Notfallsanitätergesetzes mit dem Ziel einer Verbesserung der Rechtssicherheit bei der Übernahme heilkundlicher Maßnahmen wurde erstmals vor einem Jahr vom Bundesrat initiiert. Ein entsprechender Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit passierte nach Anhörung der Verbände und einigen Änderungen inzwischen das Bundeskabinett und liegt nun dem Bundesrat zur kurzfristigen Entscheidung vor.

Eine ganze Reihe von Ausschüssen des Bundesrates hat dazu Empfehlungen erarbeitet, die das Folgende beinhalten:

Von den Vorschlägen des Referentenentwurfs und der Kabinettsvorlage soll lediglich übrig bleiben:

Neuer § 2a „Eigenverantwortliche Durchführung heilkundlicher Maßnahmen durch Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter

Bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder bis zum Beginn einer weiteren ärztlichen, auch teleärztlichen Versorgung, dürfen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter heilkundliche Maßnahmen, einschließlich von heilkundlichen Maßnahmen invasiver Art, dann eigenverantwortlich durchführen, wenn  

  1. sie diese Maßnahmen in ihrer Ausbildung erlernt haben und beherrschen,
  1. die Maßnahmen jeweils erforderlich sind, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden von der Patientin oder dem Patienten abzuwenden.“

In diesen beiden Punkten wird spiegelbildlich das Ausbildungsziel des Notfallsanitätergesetzes wiedergegeben und mit einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde verknüpft. Dadurch sind nach Meinung der Bundesratsausschüsse die erforderlichen Maßgaben, unter welchen Notfallsanitäter heilkundliche Maßnahmen in Notstandssituationen durchführen dürfen, vollumfänglich erfasst.

Die Bundesratsausschüsse stellen nicht in Frage, dass die Ausübung der Heilkunde grundsätzlich Ärzten vorbehalten ist, und sie beschränken die heilkundliche Befugnis für Notfallsanitäter auf lebensrettende Maßnahmen. Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ist aus Sicht der Bundesratsausschüsse an die Alarmierung eines Notarztes und an die Überbrückung der Zeit bis zu dessen Eintreffen durch den Notfallsanitäter gebunden.

Bezogen auf gestrichene Passagen stellen die Bundesratsausschüsse im Kommentar fest, dass die Ausübung der Heilkunde ausdrücklich nicht für nicht-lebensrettende Maßnahmen gelten soll, auch nicht in den Fällen, für die es (noch) keine Delegation standardisierter Vorgaben gibt. Weiterhin begründen sie die Streichung einer Formulierung, welche „den Eindruck erweckt“, dass sie „die Anwendung heilkundlicher Maßnahmen durch Notfallsanitäter für den Fall erlauben [soll], dass ein ÄLRD die standardmäßige Delegation einer heilkundlichen Maßnahme auf einen Notfallsanitäter ablehnt, weil er ihm diese nicht zutraut. Dieser Notfallsanitäter beherrscht die Maßnahme dann nicht und kann sie somit auch nicht im Notstandsfall anwenden“.

Für Regelungen zur Durchführung des Rettungsdienstes wird auf die grundgesetzlich verankerte ausschließliche Kompetenz der Länder verwiesen. Damit wird der Vorschlag abgelehnt, dass das Bundesministerium für Gesundheit unter Beteiligung der Länder unverbindliche Muster für delegierbaren Maßnahmen entwickeln sollte.

KONTAKT

Arbeitsgemeinschaft Sächsischer Notärzte e.V.

Geschäftsstelle:
Erzgebirgsklinikum Annaberg gGmbH
Chemnitzer Str. 15
09456 Annaberg-Buchholz

Tel.: 03733-801600
Fax: 03733-804008

RSS Feed Logo RSS Feed Logo Abonnierenden RSS Feed

Aktuelles

  • Vertragsausschuss Notärztliche Vergütung14. August 2025 - 12:14
  • Reform der Notfall- und Akutversorgung: Rettungsdienst und Finanzierung (September 2023)8. September 2023 - 11:41
  • BAND-Vorstand im Amt bestätigt (Juni 2023)21. Juni 2023 - 10:57

Veranstaltungen

  • Deutscher Katastophenmedizin Kongress Tübingen
    • 14.11.26 - 15.11.26
  • Terminübersicht

    Heute
    Mo.
    Di.
    Mi.
    Do.
    Fr.
    Sa.
    So.
    M
    D
    M
    D
    F
    S
    S
    26
    27
    28
    29
    30
    31
    1
    2
    3
    4
    5
    6
    7
    8
    9
    10
    11
    12
    13
    14
    12:00 AM - Notarzt-Kurs 2021
    12:00 AM - Kurs Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin"
    15
    16
    12:00 AM - Kurs Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin"
    12:00 AM - Notarzt-Kurs 2021
    17
    6:00 PM - Jetzt hat´s aber gewummst (Update Traumamanagement)
    18
    19
    20
    21
    22
    23
    24
    25
    26
    27
    28
    29
    30
    31
    1
    2
    3
    4
    8:00 AM - Notarztkurs Tübingen
    5
    Notarzt-Kurs 2021
    14 Aug.
    14.08.21 - 22.08.21    
    ganztägig
    Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern - Rostock
    • AGMN
    In Zusammenarbeit der ÄK mit der AGMN Ort: Ärztekammer Rostock August-Bebel-Str. 9a 18055 Rostock Tel.: +49 (0)381 492 80 0 Fax +49 (0)381 492 80 [...]
    Weitere Informationen
    Kurs Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin"
    14 Aug.
    14.08.21 - 22.08.21    
    ganztägig
    • AGMN
    Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, Ref. Fortbildung, Frau C. Evers August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock, Tel. 0381/4 92 80 41
    Weitere Informationen
    Jetzt hat´s aber gewummst (Update Traumamanagement)
    17 Aug.
    17.08.21    
    18:00
    Online-Veranstaltung
    • AGNNW
    ONLINE-AGNNW-Jahresprogramm 2021 Mit D. Bieler, Düsseldorf Moderation: O. Weichert, Krefeld Die AGNNW will mit diesem Angebot eine kontinuierliche Fortbildung für alle Notärztinnen und Notärzte auch [...]
    Weitere Informationen
    Notarztkurs Tübingen
    04 Sep.
    04.09.21 - 11.09.21    
    8:00 - 18:00
    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Tübingen
    Kurstermin 04.–11. September 2021 Täglich von 08:00–18:00 Uhr Veranstaltungsort: Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Tübingen Schnarrenbergstr. 9572076 Tübingen Kosten: 1.200 € Im Preis enthalten: Kursteilnahme zertifizierte Reanimationsüberprüfung Taschenatlas [...]
    Weitere Informationen
    Veranstaltungen am 14.08.21
    14 Aug.
    Notarzt-Kurs 2021
    14 Aug. 21
    Rostock
    14 Aug.
    Kurs Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin"
    14 Aug. 21
    Veranstaltungen am 15.08.21
    14 Aug.
    Notarzt-Kurs 2021
    14 Aug. 21
    Rostock
    14 Aug.
    Kurs Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin"
    14 Aug. 21
    Veranstaltungen am 16.08.21
    14 Aug.
    Notarzt-Kurs 2021
    14 Aug. 21
    Rostock
    14 Aug.
    Kurs Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin"
    14 Aug. 21
    Veranstaltungen am 17.08.21
    14 Aug.
    Notarzt-Kurs 2021
    14 Aug. 21
    Rostock
    14 Aug.
    Kurs Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin"
    14 Aug. 21
    17 Aug.
    Jetzt hat´s aber gewummst (Update Traumamanagement)
    17 Aug. 21
    Veranstaltungen am 18.08.21
    14 Aug.
    Notarzt-Kurs 2021
    14 Aug. 21
    Rostock
    14 Aug.
    Kurs Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin"
    14 Aug. 21
    Veranstaltungen am 19.08.21
    14 Aug.
    Notarzt-Kurs 2021
    14 Aug. 21
    Rostock
    14 Aug.
    Kurs Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin"
    14 Aug. 21
    Veranstaltungen am 20.08.21
    14 Aug.
    Notarzt-Kurs 2021
    14 Aug. 21
    Rostock
    14 Aug.
    Kurs Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin"
    14 Aug. 21
    Veranstaltungen am 21.08.21
    14 Aug.
    Notarzt-Kurs 2021
    14 Aug. 21
    Rostock
    14 Aug.
    Kurs Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin"
    14 Aug. 21
    Veranstaltungen am 22.08.21
    14 Aug.
    Notarzt-Kurs 2021
    14 Aug. 21
    Rostock
    14 Aug.
    Kurs Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin"
    14 Aug. 21
    Veranstaltungen am 04.09.21
    04 Sep.
    Notarztkurs Tübingen
    4 Sep. 21
    Tübingen
    © AGSN - Arbeitsgemeinschaft Sächsischer Notärzte e.V - realisiert durch r2medien
    • Link zu Facebook
    • Link zu Rss Diese Seite
    • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
    • Cookie-Richtlinie
    Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen
    AGSN - Arbeitsgemeinschaft Sächsischer Notärzte e.V.
    Cookie-Zustimmung verwalten
    Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
    Funktional Immer aktiv
    Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
    Vorlieben
    Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
    Statistiken
    Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
    Marketing
    Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
    • Optionen verwalten
    • Dienste verwalten
    • Verwalten Sie {vendor_count} Lieferanten
    • Lesen Sie mehr über diese Zwecke
    Einstellungen anzeigen
    • {title}
    • {title}
    • {title}